Frage von Uwe C. • 28.06.2023

Antwort von Volker Wissing parteilos • 30.06.2023
Wie Sie beispielsweise der Berichterstattung zur Stammstrecke entnehmen können, trage ich, wo mir möglich, gerne zur Aufklärung bei.
Wie Sie beispielsweise der Berichterstattung zur Stammstrecke entnehmen können, trage ich, wo mir möglich, gerne zur Aufklärung bei.
Wir können uns eine Bagatellgrenze vorstellen, ohne damit die grundsätzliche Absage an eine Gewinnerzielung in Frage zu stellen
wir können uns eine Bagatellgrenze vorstellen, ohne damit die Absage an eine Gewinnerzielung in Frage zu stellen.
Wir können uns eine Bagatellgrenze vorstellen, ohne damit die Absage an eine Gewinnerzielung in Frage zu stellen.
wir können uns eine Bagatellgrenze vorstellen, ohne damit die Absage an eine Gewinnerzielung in Frage zu stellen.
Auch für gemeinnützige Vereine, die eventuell bei der Nutzung einen kleinen Gewinn erwirtschaften, sollte die Kostenfreiheit gelten.