Um Demokratie vertrauenswürdiger zu gestalten, ist es auch erforderlich, dass Verantwortungsgefühl aller Wählerinnen und Wähler neu zu schärfen. Es liegt in unseren Händen, wer auf Kommunal-, Landes- und Bundesebene entscheiden darf. Lassen wir uns dieses Recht nicht nehmen.
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Um Umgehungsmechanismen zu vermeiden, brauchen wir einen europäischen Ansatz, weshalb wir mit der Novellierung der 37. BImSchV die Bundesregierung im Entschließungsantrag aufgefordert haben, bei der Europäischen Kommission auf eine Verbesserung der Betrugsprävention hinzuwirken.
Die Pflicht des Staates, ungeborenes Leben zu schützen, ergibt sich aus Art. 2 Abs. 2 S. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 unseres Grundgesetzes.
Um die Meinungs- und Versammlungsfreiheit zu stärken muss klar sein: Grundrechte gelten kompromisslos für alle Menschen, unabhängig von Herkunft oder Status.
Aktuell befindet sich die Drucksache noch in der bürgerschaftlichen Beratung, aber auch die SPD-Fraktion Hamburg sieht in der strategischen Partnerschaft eine wichtige Standortentscheidung und eine langfristige Sicherung von Wirtschaftskraft und Arbeitsplätzen in der Stadt.
Die Linke steht für mehr demokratischer Strukturen und die Sanktionierung von Verstößen. Zusätzlich soll auch betriebliche Mitbestimmung verbessert werden.