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Nach geltendem Recht entscheiden Sportvereinigungen und Zusammenschlüsse weitgehend in eigener Zuständigkeit darüber, welche Personen zu welchen Wettbewerben zugelassen werden
Auch Sportvereine müssen sich öffnen und den gesellschaftlichen Lebensrealitäten anpassen. Mit dem neuen Selbstbestimmungsgesetz ist ein Bekenntnis für eine diverse Gesellschaft verbunden.
Wir wollen mit dem Selbstbestimmungsgesetz Hürden abbauen und erleichtern so die gesellschaftliche Teilhabe von TIN-Personen.
Um Personen vor einem Zwangs-Outing zu schützen wird es auch künftig verboten sein, frühere Geschlechtseinträge auszuforschen oder zu offenbaren. Ein Verstoß wird mit Bußgeld sanktioniert.
Die Änderung des Geschlechtseintrages wird nicht automatisch an Sicherheitsbehörden weitergegeben. Dafür habe ich mich mit meinen Kolleg*innen in den Verhandlungen eingesetzt.
Die Datenübermittlung an Sicherheitsbehörden ist durch Verhandlungen innerhalb des parlamentarischen Gesetzgebungsprozesses kein Bestandteil des Gesetzes mehr. Der entsprechende Paragraph wurde gestrichen.