Antwort 02.02.2024 von Wolfgang Fackler CSU
ein Nachzahlungsanspruch für zurückliegende Zeiträume besteht für Versorgungsberechtigte mangels gesetzlicher Grundlage nicht.
ein Nachzahlungsanspruch für zurückliegende Zeiträume besteht für Versorgungsberechtigte mangels gesetzlicher Grundlage nicht.
keine.
Ich unterstütze die umfangreiche Ausweisung von illegalen Einwanderern und ausländischen Straftätern.
Totalsanktionen bringen keine Menschen in Arbeit, werden in der Praxis kaum Anwendung finden und vor Gericht schwer begründbar sein.
Es ist wichtig zu verstehen, dass die Dieselzuschüsse für Landwirte und die Unterstützung für Aufstocker in unterschiedliche Kategorien fallen und daher nicht direkt vergleichbar sind.
ich freue mich mit Ihnen, dass das CanG nunmehr am 23. Februar verabschiedet wurde.