Nach Berichten sollen in Zukunft jeder Elternteil drei Monate Elternzeit nehmen. Das wäre eine Verbesserung in Bezug auf Gleichstellung.
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Zu dem von Ihnen erwähnten Gesetzentwurf liegen auch abweichende verfassungsrechtliche Einschätzungen vor. Das Gesetzgebungsverfahren im Deutschen Bundestag ist nunmehr der richtige Ort, die Vorlage des Bundesrates weiter zu diskutieren und die verfassungsrechtlichen Fragen zu vertiefen.
Ich habe diese Entscheidung der Bundespolitik bis dato auch nur den Medien entnehmen können. Von daher muss ich mich erst selbst informieren, wie die genaue Beschlusslage ist und was hier in welcher Form geändert werden soll.
Nordrhein-Westfalen hat bereits vor der diesjährigen Hitzewelle strukturell vorgesorgt und arbeitet seither weiter an einer Verstärkung dieser Maßnahmen. Dazu gehören insbesondere:
Nach meinem Kenntnisstand liegen hierzu bislang keine belastbaren Erkenntnisse vor, die eine generelle Einschränkung bestehender Informationsrechte rechtfertigen würden.
Für eine Abschaffung oder eine Aufweichung des bisherigen Transparenzniveaus des Informationsfreiheitsgesetzes wird es von mir keine Zustimmung geben