Wie stehen Sie zur Änderung des IFG
Sehr geehrter Herr Schwartz,
mit der geplanten Änderung wären Anfragen nur noch nach Nachweis eines „berechtigten Interesses“ möglich – und damit fast nie. Außerdem könnten Anfragen künftig zehntausende Euro kosten. Zivilgesellschaftliche Organisationen oder Pressevertreter dürften offenbar keine Anfragen mehr stellen, ebenso wenig Menschen ohne deutsche Staatsbürgerschaft oder Unionsbürgerschaft. Behörden könnten Anträge über weitere Bereichsausnahmen noch leichter ablehnen, Namen von allen Behördenmitarbeiter*innen – auch in leitenden Funktionen – sollen konsequent geschwärzt werden.
Wie soll dies zu mehr Vertrauen in die aktuelle Politik, die ja derzeit wenig vorhanden ist, führen.
Hoffe auf Antwort
Cornelia Kuhn

