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Christos Pantazis
SPD
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Frage von Samuel R. •

Wie stehen Sie zur Begründung, dass das IFG wegen Anfeindungen von BehördenmitarbeiterInnen in Bezug auf Schwärzungen anzupassen sei, die es gar nicht gibt?

In keinem Ministerium sind die von Ihnen unter anderem hier https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/carsten-mueller/fragen-antworten/wie-werden-sie-bezueglich-der-geplanten-reformen-insbesondere-abschaffung-des-informationsfreiheitsgesetzes?pk_campaign=share-copy&pk_source=copy

als Grund für Schwärzungen aufgeführten Anfeindungen bekannt. Wieso sollte es daher aus Ihrer Sicht gerechtfertigt sein Schwärzungen für ein Problem einzuführen, das es nicht gibt? Werden Sie sich deshalb im Gesetzgebungsverfahren und im Austausch mit Ihren ParteikollegInnen gegen die Schwärzungen einsetzen? Werden Sie gegen ein Gesetz stimmen, was Schwärzungen vorsehen wird, weil dies anders als im Koalitionsvertrag vereinbart keine Reform im Sinne der BürgerInnen ist?

Ergänzend: Womit wird begründet, dass nur noch nat. Pers Anfragen stellen dürfen?

https://www.n-tv.de/politik/Informationsfreiheitsgesetz-Antworten-von-Ministerien-bringen-Regierungssprecher-Stefan-Kornelius-in-Bedraengnis-id31085243.html

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Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr R.,

für mich ist entscheidend, dass das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) auch künftig seinem eigentlichen Zweck gerecht wird: Transparenz staatlichen Handelns zu ermöglichen und den Zugang zu amtlichen Informationen zu gewährleisten. Dieses Transparenzniveau darf durch eine Reform nicht abgesenkt werden.

Sie sprechen die Begründung an, wonach Anpassungen des IFG unter anderem mit Anfeindungen gegenüber Beschäftigten der öffentlichen Verwaltung im Zusammenhang mit Schwärzungen begründet würden. Nach meinem Kenntnisstand liegen hierzu bislang keine belastbaren Erkenntnisse vor, die eine generelle Einschränkung bestehender Informationsrechte rechtfertigen würden. Selbst wenn es in Einzelfällen zu unangemessenem Verhalten gekommen sein sollte, kann dies aus meiner Sicht kein hinreichender Grund sein, die Transparenzrechte der Bürgerinnen und Bürger insgesamt einzuschränken. Zudem ist festzuhalten, dass Schwärzungen bereits heute auf Grundlage bestehender gesetzlicher Regelungen möglich sind - etwa zum Schutz personenbezogener Daten, von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen oder anderer schutzwürdiger Belange. Die entscheidende Frage ist daher nicht, ob Schwärzungen grundsätzlich zulässig sind, sondern ob ihr Anwendungsbereich erweitert werden soll. Eine solche Ausweitung bedarf aus meiner Sicht einer nachvollziehbaren und belastbaren Begründung. Die SPD-Bundestagsfraktion verfolgt das Ziel, das Informationsfreiheitsgesetz im Sinne des Koalitionsvertrages weiterzuentwickeln, Verwaltungsverfahren zu modernisieren und insbesondere durch Digitalisierung bürgerfreundlicher und effizienter zu gestalten nicht jedoch, bestehende Auskunftsansprüche abzubauen. Mögliche Änderungen bei Schwärzungen oder den Voraussetzungen für die Antragstellung müssen sich daher daran messen lassen, ob sie mit einem starken und zeitgemäßen Informationszugang vereinbar sind.

Zu Ihrer ergänzenden Frage hinsichtlich einer möglichen Beschränkung auf natürliche Personen: Auch hierfür ist mir bislang keine überzeugende sachliche Begründung bekannt. Der Koalitionsvertrag sieht eine solche Einschränkung nicht vor. Sollte eine entsprechende Regelung in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht werden, wird sie sorgfältig darauf zu prüfen sein, ob sie den Zugang zu Informationen unangemessen erschwert - insbesondere für Medien, Verbände und zivilgesellschaftliche Organisationen. Über die konkrete Ausgestaltung wird letztlich der Gesetzentwurf entscheiden. Für mich gilt dabei ein klarer Maßstab: Eine Reform des Informationsfreiheitsgesetzes muss die Transparenz stärken oder zumindest erhalten. Regelungen, die zu einer pauschalen Absenkung des bestehenden Transparenzniveaus führen, sehe ich kritisch.

Ich werde mich deshalb im weiteren Gesetzgebungsverfahren dafür einsetzen, dass das Informationsfreiheitsgesetz im Sinne des Koalitionsvertrages modernisiert wird, ohne die berechtigten Informationsansprüche von Bürgerinnen und Bürgern, Presse und Zivilgesellschaft einzuschränken.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Christos Pantazis, MdB 

 

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