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Karl-Josef Laumann
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Frage von Christopher H. •

Sind Zehntausende Hitzetote vergleichbar mit Glatteis? Verstehen Sie den Unterschied zwischen Wetter und Klima?

Guten Tag Herr Laumann,

Sie sagten zu der Hitzewelle Juni 2026 und der 12 mutmasslich an Hitze krepierten Patienten in einem Leverkusener Krankenhaus folgendes:

"Hitze kann genauso gefährlich sein wie andere Unwetter, Glatteis oder Hochwasser."

Derzeit gehen wir von ca. 5000 Hitzetoten in Deutschland alleine im Juni aus. Im Hitzesommer von 2003 starben europaweit etwa 70.000 Menschen an den Folgen von Hitze. Diesen Sommer dürften die Zahlen darüber liegen.

Meine Fragen an Sie:
1. Wann hatten wir das letzte mal 70.000 Tote oder mehr durch Glatteis?
2. Was gedenken Sie als Gesundheitsminister dagegen zu tun, dass in einem der reichsten Länder der Welt Alte und Kranke an Krankenhausliegen fixiert krepieren wie die Fliegen?
3. Erkennen Sie die Tatsache an, dass wir es hier mit dem Klimawandel zu tun haben?
4. Verstehen Sie den Unterschied zwischen Wetter und Klima?
5. Welche Präventivmaßnahmen erdenken Sie zu ergeifen?

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Antwort von CDU

Sehr geehrter Herr H.,

vielen Dank für Ihre Zuschrift und die damit verbundenen Fragen zum Thema Hitze und Gesundheit. Das beschäftigt mich als Gesundheitsminister sehr intensiv, gerade nach den Erfahrungen der letzten Wochen, aber genauso Jahren, und ich möchte auf Ihre Fragen im Einzelnen eingehen.

Zu Ihrer ersten Frage: Anders als Glatteis oder Hochwasser, die als sichtbare, akute Gefahren unmittelbar ernst genommen werden, wird Hitze in der öffentlichen Wahrnehmung oft nicht als vergleichbar gefährlich eingestuft – obwohl sie es, wie die Zahlen zeigen, tatsächlich ist oder sogar deutlich übertrifft. Der Vergleich sollte also gerade dafür sensibilisieren, dass Hitze nicht unterschätzt werden darf, nicht die Opferzahlen gleichsetzen.

Zu Ihrer zweiten und fünften Frage: Nordrhein-Westfalen hat bereits vor der diesjährigen Hitzewelle strukturell vorgesorgt und arbeitet seither weiter an einer Verstärkung dieser Maßnahmen. Dazu gehören insbesondere:
 

  • Das 2023 eingerichtete Zentrale Netzwerk für gesundheitsbezogenen Hitzeschutz (ZNGH), in dem Land, Kommunen, Krankenhäuser, Rettungsdienste und Pflege zusammenarbeiten.
  • Das Landeszentrum Gesundheit NRW (LZG.NRW) mit einer eigenen Landeskoordinierungsstelle und einem Beratungsteam, das Kommunen konkret bei der Erstellung kommunaler Hitzeaktionspläne unterstützt – samt Arbeitshilfen, unter anderem auch für besonders vulnerable Gruppen wie wohnungslose Menschen.
  • Das Infoportal „Hitze und Gesundheit" (https://www.hitze.nrw.de/) mit Informationen für Bürgerinnen und Bürger sowie Fachkräfte.

Nach der Hitzewelle Ende Juni stehe ich seither in engem und kontinuierlichem Austausch mit Krankenhäusern, Rettungsdiensten und Pflege, um die Erfahrungen dieser Hitzeperiode systematisch auszuwerten und die Versorgung weiter zu verbessern. Gemeinsam mit der Krankenhausgesellschaft NRW, den Ärztekammern und der Pflegekammer arbeiten wir aktuell an konkreten Verbesserungen. 

Die wichtigste Konsequenz aus den Erfahrungen der letzten Wochen lautet: Wir müssen in allen Bereichen zum konsequenten Handeln kommen. 

Konkret bedeutet das, dass die amtlichen Hitzewarnungen des Deutschen Wetterdienstes (DWD) flächendeckend und ohne Verzögerung von allen Akteuren entgegengenommen werden müssen und die Warnung automatisch die Aktivierung von Hitzeaktionsplänen auslöst. Das gilt für Einrichtungen und für Kommunen. 

Die vergangene Hitzewelle hat deutlich gemacht, dass insbesondere Menschen außerhalb von Einrichtungen durch die Hitze starke gesundheitliche Probleme bekommen haben. Es bedarf daher noch weiteren Anstrengungen dahingehend, dass extreme Hitze als ernste Gesundheitsgefahr wahrgenommen wird und das Verhalten – etwa Flüssigkeitsaufnahme, körperlichen Aktivität und Abkühlung – anzupassen sind. Da privater Wohnraum sich sehr aufheizen kann, müssen wohnortnahe kühle Orte und Zufluchtsräume besser bekannt gemacht werden. 

Die Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie, Mona Neubaur, hat vor kurzem mit der Zukunftsoffensive NRW ein umfassendes Maßnahmenpaket vorgestellt, das Klimaschutz, Klimaanpassung und wirtschaftliche Modernisierung miteinander verbindet, Die Einzelheiten können Sie hier nachlesen: https://www.wirtschaft.nrw/entschlossen-gegen-die-klimakrise-landesregierung-investiert-milliarden-fuer-klimaschutz.

Die Landesregierung setzt sich darüber hinaus bereits seit vielen Jahren intensiv und systematisch mit dem Thema Hitzeschutz und Klimaanpassung auseinander. Als erstes Bundesland hat Nordrhein-Westfalen 2021 ein eigenständiges Klimaanpassungsgesetz verabschiedet und entwickelt dieses aktuell mit einer Novelle weiter. Ein zentrales neues Element der aktuellen Novelle ist die Schaffung einer Rechtsgrundlage, um Kommunen zur Erstellung von Klimaanpassungskonzepten – welche ausdrücklich auch extreme Hitzelagen berücksichtigen sollen – zu verpflichten. 

Zwischen 2020 und 2026 hat das Land zudem bereits rund 200 Millionen Euro bereitgestellt, damit Kommunen Klimaanpassung vor Ort wirksam umsetzen können. Eines der großen Förderangebote zur kommunalen Klimaanpassung ist der Förderaufruf „Klimaanpassung.Kommunen.NRW“ im Rahmen des EFRE/JTF-Programms 2021–2027, das im November letzten Jahres in die vierte Runde gestartet ist.

Den Krankenhäusern stellt das Land Nordrhein-Westfalen in dieser Wahlperiode insgesamt 2,5 Mrd. Euro für die Umsetzung des neuen Krankenhausplans zur Verfügung. Davon fließen zwei Milliarden Euro in die Förderung zur Umsetzung des neuen Krankenhausplans; 500 Millionen Euro werden als Kofinanzierung für den Transformationsfonds genutzt. Die Förderrichtlinie zur Umsetzung des neuen Krankenhausplans sieht vor, dass mindestens ein Drittel der bewilligten Fördermittel für Klimaanpassungsmaßnahmen aufzuwenden sind. Hierzu zählen insbesondere Baumaßnahmen und technische Anpassungen in den Bereichen Lüftungstechnik, Dämmung, Kälte- und Hitzeschutz, die Klimatisierung sowie Fassaden- und Dachbegrünungen. Auch für die Landesmittel zur Kofinanzierung des Krankenhaustransformationsfonds ist eine vergleichbare Regelung vorgesehen.

Zusätzlich zu den bereits implementierten Maßnahmen wird derzeit im Gesundheitsministerium die Auflage eines Förderprogramms zur Klimatisierung für Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe geprüft.

Die örtlichen Behörden nach dem Wohn- und Teilhabegesetz (WTG) prüfen bereits jetzt bei ihren regelmäßigen vor Ort Besuchen in Pflegeeinrichtungen, ob Hitzeschutzkonzepte vorliegen und stehen den Einrichtungen beratend zur Seite. Für die Krankenhäuser werden derzeit im rechtlichen Bereich verbindliche Vorgaben erarbeitet, die auch durch die Krankenhausaufsicht geprüft werden können.

Sie sehen hoffentlich: Es wird schon eine ganze Menge für den Hitzeschutz getan. Mir ist zugleich aber natürlich bewusst, dass strukturelle Maßnahmen allein den Verlust von Menschenleben nicht ungeschehen machen. Gerade deshalb ist es mir wichtig, dass wir aus jeder Hitzeperiode lernen und die Versorgung weiter verbessern. Ein wesentliches Element der Vorbeugung ist auch die Sensibilisierung der Menschen in Nordrhein-Westfalen für Hitze als ernstzunehmende Gefahr.

Zu Ihrer dritten und vierten Frage: Ja, der Zusammenhang zwischen der Zunahme extremer Hitzeereignisse und dem Klimawandel ist wissenschaftlich belegt und wird von der Landesregierung sehr ernst genommen. Der Unterschied zwischen einzelnen Wetterereignissen und langfristigen klimatischen Entwicklungen ist mir ebenso bewusst; genau deshalb setzen die genannten Maßnahmen nicht nur auf kurzfristige Reaktion bei einzelnen Hitzewellen, sondern auf eine dauerhafte strukturelle Vorsorge.

Ich nehme Ihre Zuschrift als das, was sie ist: ein dringlicher Appell, das Thema mit dem nötigen Ernst zu behandeln. Das tue ich, und daran werden wir weiterarbeiten.

Mit freundlichen Grüßen
Karl-Josef Laumann

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