
Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat in einem Gutachten vor einigen Wochen zwar bejaht, dass die Voraussetzungen für ein Verbot der AfD erfüllt seien.
Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat in einem Gutachten vor einigen Wochen zwar bejaht, dass die Voraussetzungen für ein Verbot der AfD erfüllt seien.
Fakt ist aber auch, dass in unserem Rechtsstaat die Aufgabe, eine Partei zu verbieten ausschließlich in den Kompetenzbereich des Bundesverfassungsgerichts fällt und damit keine politische Entscheidung darstellt.
Statt einer Diskussion über einen Parteiverbotsantrag ist es nun wichtiger, sich mit den Argumenten und Positionen der AfD inhaltlich auseinanderzusetzen.
Bitte erkundigen Sie sich bei dem oder der zuständigen SPD-Landtagsabgeordneten für Ihren Wohnort.
Ich sehe die humanitäre Katastrophe, die dieser Krieg verursacht, der auf den nicht zu rechtfertigenden terroristischen Überfall der Hamas zurück geht.
Ich möchte Ihnen versichern, dass wir unsere Ideen jetzt zügig, aber mit der nötigen Sorgfalt in geltendes Recht umsetzen