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Mit der Einführung des neuen Grundsicherungsgeldes im Sommer 2026 bereitet die Bundesregierung derzeit eine umfassende Neugestaltung der sozialen Sicherung im Alter vor. Ziel ist es, insbesondere langjährige Erwerbsbiografien – wie etwa bei 45 Beitragsjahren – zu honorieren.
Zum Familienzuschlag ist vorgesehen, dass der bisherige Familienzuschlag der Stufe 1 entfällt und in die Grundgehaltstabellen integriert wird, um die Besoldungsstruktur systematischer auszugestalten.
Die gesetzliche Rente ist und bleibt eine tragende Säule unserer sozialen Sicherung. Sie darf nicht auf eine reine „Basissicherung“ reduziert werden, sondern muss den Anspruch erfüllen, die Lebensleistung der Menschen angemessen abzubilden.
Wie im Gesetzentwurf vorgesehen, wollen wir die Altersgrenze für besondere Verwendungen auf freiwilliger Basis anheben. Damit schaffen wir die Möglichkeit, dass Kameradinnen und Kameraden bis zum Alter von 68 Jahren freiwillig in besonderen und besonders nachgefragten Verwendungen üben können.
Lassen Sie mich einleitend sagen, dass es Konsolidierungsbedarf im Bundeshaushalt allgemein gibt. Dieser beschränkt sich nicht auf die Sozialversicherungen, sondern ist in allen Bereichen des Bundeshaushalts zu spüren.