Das darf jedoch nicht dazu führen, dass eine umfassende Durchsuchung und Überwachung sämtlicher privater Chatnachrichten ermöglicht wird.
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Die EU-Verordnung wird regelmäßig als sog. “Chatkontrolle“ diffamiert. Diese Wortwahl entspricht aber nicht der Realität. Es wird staatliche Massenüberwachung privater Kommunikation suggeriert, die völlig irreführend und an der Wichtigkeit des Themas vorbeigeht.
Der Schutz von Kindern vor sexualisierter Gewalt hat für mich höchste Priorität.
Das Europäische Parlament hat über die Verlängerung dieser Ausnahmeregelung entschieden. Diese Entscheidung sehe ich bei aller rechtsstaatlicher Kritik als notwendig an, da sie einen erheblichen Anteil an der Aufdeckung von strafbaren Handlungen geleistet hat.
Deutschland hat der Ratsposition bereits zugestimmt; die Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament dauern an.
Die von Ihnen angesprochene Chat-Kontrolle der EU wird nicht im Niedersächsischen Landtag abgestimmt, weshalb ich hier keine Entscheidungsmöglichkeit besitze.