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Thorsten Freudenberger
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Frage von Jürgen M. •

Wie stehen Sie zur geplanten Chatkontrolle?

Sehr geehrter Herr Freudenberger, viele meiner Bekannten als auch am Arbeitsplatz diskutieren derzeit das Thema "chatkontrolle" was die EU momentan erzwingen will. Alle Freunde und Kollegen sind empört über das Vorgehen und vor allem über die Entscheidung dass die Chatkontrolle erwirkt werden soll. Wie ist Ihre Haltung dazu? Stehen Sie auch dazu, oder legen Sie bei der Bundesregierung Ihr Veto ein? Ich denke die Entscheidung "pro Chatkontrolle " hinterlässt im Volk keine positive Resonanz.
Freundliche Grüße
Jürgen M.

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Antwort von CSU

Sehr geehrter Herr M.,

vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihr Interesse an der aktuellen Debatte zur EU-Verordnung zur Bekämpfung des sexuellen Kindesmissbrauchs. Diese Regelung fällt nicht in meinen Tätigkeitsbereich im Bayerischen Landtag, dennoch nehme ich auf der Grundlage mir bekannter Fakten gerne Stellung.

Der Schutz von Kindern vor sexualisierter Gewalt hat für mich höchste Priorität.

Verstehen kann ich, dass auch im digitalen Kommunikationsbereich Maßnahmen ergriffen werden sollen. Auf EU-Ebene soll wohl eine bereits bestehende Regelung verlängert werden, die es Betreibern von digitalen Diensten weiterhin ermöglicht, Datenmaterial hinsichtlich kinderpornografischen Bildmaterials zu untersuchen, um dies Ermittlungsbehörden melden zu können. Eine Verpflichtung dazu besteht nicht. Verschlüsselte Nachrichten sollen ausgeschlossen sein. Das sogenannte „Client-Side-Scanning“ wird ausgeschlossen.

Kinderschutz beruht auf einer Vielzahl von Maßnahmen. Aus meiner Sicht kommt es vor allem auf folgende Faktoren an:

 

  • Gezielte Ermittlung statt Gießkanne: Eine verfassungskonforme Speicherung von IP-Adressen (Quick Freeze), um konkrete Täter und Netze im Internet schnell zu identifizieren.

 

  • Starke Ermittlungsbehörden: Eine personelle und technische Aufrüstung von Spezialeinheiten bei Polizei und Staatsanwaltschaft.

 

  • Kompromissloses Löschen: Betreiber von Plattformen müssen verpflichtet werden, bekanntes Missbrauchsmaterial unverzüglich von den Servern zu entfernen und wirksame Schutz- und Meldesysteme für Minderjährige bereitzustellen.

Freiheit und Sicherheit müssen immer wieder austariert werden. Ich setze mich auf allen Ebenen für einen zielgerichteten Kinderschutz ein, der Täter konsequent verfolgt und gleichzeitig die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger wahrt.

Die Verlängerung der sogenannten Chat-Kontrolle sehe ich kritisch, mit den nun vorgesehenen Bedingungen aber gerade so vertretbar. Wichtig ist mir, dass die nun verlängerte Regelung, die bis 2028 gilt, hinsichtlich ihrer Wirksamkeit ausgewertet wird. Aufgrund der immer neuen technischen Möglichkeiten sowohl bei der Verbreitung strafrechtlich relevanten Materials wie auch in der Kontrolle von digitalen Diensten bleibt es eine Daueraufgabe, immer wieder passgenaue Lösungen zu finden, die den Schutz von Kindern gewährleisten und dabei die Wahrung der Privatsphäre bestmöglich berücksichtigen.

Mit freundlichen Grüßen

Thorsten Freudenberger

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