Für einen sicheren und flüssigen Radverkehr ist eine gut ausgebaute Infrastruktur notwendig. Daher setzen wir uns als CDU für eine Beschleunigung des Radwegebaus ein.
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Hierzu darf ich zunächst klarstellen, dass keineswegs eine Abschaffung der Umsatzsteuerbefreiung geplant ist.
Ich darf zunächst klarstellen, dass keineswegs eine Abschaffung der Umsatzsteuerbefreiung geplant ist. Musikunterricht kann auch nach der Neufassung des § 4 Nr. 21 UStG als Ausbildungsleistung steuerfrei sein.
Grund der Änderungen sind europarechtliche Vorgaben, insbesondere Artikel 132 der EU-Mehrwertsteuersystemrichtlinie, die den deutschen Gesetzgeber zu einer Änderung des deutschen Umsatzsteuergesetzes zwingen
Intention des Gesetzentwurfs ist, die Steuerbefreiung rechtssicher zu erhalten. Eine Einschränkung ist nicht beabsichtigt.
Als CDU-Landtagsfraktion ist uns die Problematik und Gefahr des evtl. Wegfalls der Umsatzsteuerbefreiung für Musikschulen und Musikschullehrkräfte sehr wohl bekannt