Gerne verweisen wir auf die Antwort von Frau Klöckner MdB vom 23.7.2025:
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Wenn Belege vorliegen, dass die Partei aktiv gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung arbeitet, muss ein Verbot verfassungsrechtlich geprüft werden.
Ein Verbotsverfahren nützt nach meiner Überzeugung nur der AfD, aber nicht der Demokratie, da sich ein Verfahren mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit über Jahre ziehen würde.
Fakten statt falscher Informationen: Beim BMZ wird gespart, bei der Rente steigen die Steuerzuschüsse.
Gleiches gilt für die Finanzierbarkeit der Sozialsysteme, die Sie angesprochen haben.
Die Förderung zivilgesellschaftlicher Organisationen (NGOs) wird – wie andere Haushaltspositionen – laufend überprüft. Im Haushalt 2026 sind die finanziellen Mittel für private Träger bereits zurückgegangen. Der entscheidende Maßstab für eine fortgesetzte Förderung muss die Transparenz und Wirksamkeit NGO-Projekte sein.