Fragen und Antworten

Wenn Belege vorliegen, dass die Partei aktiv gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung arbeitet, muss ein Verbot verfassungsrechtlich geprüft werden.

Ein Parteiverbot kann immer nur das letzte Mittel sein.

Bei den Kinderkrankentagen für Beamtinnen und Beamte in NRW gibt es kein Ermessen im dem Sinne, dass die Anzahl von 13 Tagen Sonderurlaub pro Jahr überschritten werden könnte. Die Ausweitung auf 13 Kinderkrankentage wurde im September dieses Jahres rückwirkend auf bis zu 13 Arbeitstage erhöht, was wir Freien Demokraten begrüßen. Deshalb wird es wohl zeitnah keine erneute Erhöhung der Anzahl an Kinderkrankentagen geben.

Ich bin aber dafür, dass Schwangerschaftsabbrüche künftig außerhalb des Strafrechts geregelt werden sollten.