Warum werden bei Sparplänen primär Bürgergeld, Rente und Feiertage diskutiert – aber nicht der über 11 Mrd. Euro schwere BMZ-Etat, NGO-Zuschüsse oder die Ausgestaltung von Asylleistungen?
Im Zusammenhang mit Haushaltskürzungen stehen vor allem Leistungen für die eigene Bevölkerung wie Rente, Feiertage oder Bürgergeld im Fokus. So brachte etwa Wirtschaftsministerin Katharina Reiche die Rente mit 70 ins Gespräch (https://shorturl.at/GIP5I).
Gleichzeitig wird der Etat des BMZ in Höhe von rund 11,22 Mrd. € (https://shorturl.at/0Tmbb) deutlich weniger kritisch betrachtet. Dabei ließe sich diskutieren, ob in Zeiten knapper Kassen alle Projekte – besonders solche ohne unmittelbaren Bezug zur Grundversorgung – weiterhin voll finanziert werden sollten.
Auch NGO-Zuschüsse könnten unter haushaltspolitischen Gesichtspunkten überprüft werden.
Zudem stellt sich die Frage, ob eine Begrenzung von Asylleistungen auf Unterbringung in Wohnheimen, tägliche Verpflegung und medizinische Grundversorgung zur Entlastung von Kommunen und des Bundeshaushalts beitragen könnte.
Auch Ausgaben mit internationalem oder zivilgesellschaftlichem Bezug sollten überprüfbar sein.
Sehr geehrter Herr M.,
vielen Dank für Ihre Zuschrift und die damit verbundenen Nachfragen zum Bundeshaushalt, Etat des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), zu NGO-Förderungen und Asylleistungen.
Zunächst möchte ich betonen, dass die Debatte über Haushaltsprioritäten notwendig ist und alle Ausgabenbereiche sorgfältig überprüft werden müssen.
Genau das geschieht: Der vom Bundestag am 28. November 2025 beschlossene Bundeshaushalt 2026 sieht für den BMZ-Etat rund 10,06 Milliarden Euro vor – nach gut 10,3 Milliarden Euro im Jahr 2025 und rund 11,2 Milliarden Euro im Jahr 2024. Das BMZ hat über die vergangenen Jahre damit einen überproportionalen Konsolidierungsbeitrag geleistet. Spürbar sind die Einschnitte u.a. in der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit sowie bei Beiträgen zu multilateralen Partnerorganisationen. Von einer weniger kritischen Betrachtung dieses BMZ-Etats kann also keine Rede sein.
Die Förderung zivilgesellschaftlicher Organisationen (NGOs) wird – wie andere Haushaltspositionen – laufend überprüft. Im Haushalt 2026 sind die finanziellen Mittel für private Träger bereits zurückgegangen. Der entscheidende Maßstab für eine fortgesetzte Förderung muss die Transparenz und Wirksamkeit NGO-Projekte sein.
Mit Blick auf die Asylleistungen hat die Bundesregierung das sogenannte Leistungsrechtsanpassungsgesetz auf den Weg gebracht. Es sieht einen Rechtskreiswechsel für Geflüchtete aus der Ukraine vor, die nach dem 1. April 2025 eingereist sind: Sie sollen künftig nicht mehr Bürgergeld, sondern die deutlich geringeren Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Der Entwurf befindet sich derzeit im parlamentarischen Verfahren.
Abschließend versichere ich Ihnen, dass die CDU/CSU-Bundestagsfraktion sich für eine solide, ausgewogene und generationengerechte Haushaltspolitik einsetzt, die zugleich unserer internationalen Verantwortung gerecht wird. Gerade dort, wo Haushaltsmittel Krisen vermeiden, Sicherheit fördern und wirtschaftliche Chancen eröffnen, sollten wir im Interesse unseres eigenen Landes nicht unüberlegt den Rotstift ansetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Rouenhoff

