Was über den Weg einer ausdrücklichen Budgetierung politisch nicht durchsetzbar wäre, droht hier über einen rein finanztechnischen Hebel an der Versorgungsrealität anzukommen.
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Zum 1. Januar 2026 ist der steuerliche Grundfreibetrag um 252 Euro auf 12.348 Euro gestiegen.
Wie Sie vermutlich bereits erfahren haben, wurde die vorgesehene Entlastungsprämie trotz des Beschlusses des Deutschen Bundestages vom 8. Mai im Bundesrat nicht beschlossen. Die Ablehnung halte ich weiterhin für schade, da die Prämie ein Angebot für eine effektive Entlastung mit positiven wirtschaftlichen Effekten gewesen wäre
Das Papier ist ein unverbindlicher Arbeitsstand, kein Beschluss. Klar ist: Einsparungen dürfen nicht zulasten von Kindern & Menschen mit Behinderung gehen.
Die Lasten sollen auf mehrere Schultern verteilt werden, um das hohe Versorgungsniveau aufrechterhalten zu können, ohne die Beiträge deutlich erhöhen zu müssen
Ja, Herr Merz hat diese Aussage inhaltlich so getroffen. In der offiziellen Mitschrift seiner Rede beim Jahresempfang des Bankenverbands heißt es wörtlich: „Die gesetzliche Rentenversicherung allein wird allenfalls noch die Basisabsicherung für das Alter sein. Sie wird nicht mehr ausreichen, auf Dauer den Lebensstandard zu sichern.“