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Christos Pantazis
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Frage von Katia R. •

Wie verhindern Sie das psychotherapeutische Leistungen zusammengestrichen werden und die Versorgung leidet?

Mit Entsetzen lese ich, dass Frau Warken eine Begrenzung der Ausgaben der extrabudgetären Vergütung und eine Streichung der Zuschläge für Kurzzeittherapien (der Anteil letzterer ist entgegen der Behauptung der Finanzkommission gestiegen!) für sinnvoll hält. Dies hätte fatale Auswirkungen auf die psychotherapeutische Versorgung Hier soll auf Umwegen das erreicht werden, was ursprünglich über eine angedachte Budgetierung bewirkt werden sollte. Was setzen Sie dem entgegen? Ich habe existenzielle Angst.

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Antwort von SPD

Sehr geehrte Frau R.,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich kann gut nachvollziehen, dass die aktuellen Diskussionen bei vielen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten große Verunsicherung und teilweise auch existenzielle Sorgen auslösen. Gerade vor dem Hintergrund steigender Fallzahlen, langer Wartezeiten und eines insgesamt hohen Versorgungsdrucks ist die Sorge verständlich, dass zusätzliche wirtschaftliche Einschränkungen negative Auswirkungen auf die Versorgung psychisch erkrankter Menschen haben könnten.

Hintergrund der aktuellen Debatte ist die insgesamt angespannte finanzielle Lage der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Beitragssätze sind in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen und würden ohne Gegenmaßnahmen weiter ansteigen. Deshalb wird derzeit diskutiert, wie die Ausgabenentwicklung im Gesundheitswesen insgesamt besser gesteuert werden kann. Dazu gehören auch Überlegungen zur Weiterentwicklung extrabudgetärer Vergütungen sowie einzelner Zuschlagsregelungen im psychotherapeutischen Bereich.

Für mich ist jedoch klar: Notwendige Maßnahmen zur Stabilisierung der GKV-Finanzen dürfen nicht dazu führen, dass sich die Versorgung psychisch erkrankter Menschen verschlechtert. Psychische Erkrankungen zählen zu den großen gesundheitspolitischen Herausforderungen unserer Zeit. Eine leistungsfähige ambulante psychotherapeutische Versorgung ist deshalb unverzichtbar.

Gerade deshalb müssen die möglichen Auswirkungen der vorgesehenen Regelungen auf Wartezeiten, Versorgungssicherheit und die wirtschaftliche Stabilität psychotherapeutischer Praxen im parlamentarischen Verfahren sehr sorgfältig geprüft werden. Die Rückmeldungen aus der Versorgungspraxis sowie die Stellungnahmen der Berufsverbände werden hierbei eine wichtige Rolle spielen.

Eine endgültige Entscheidung über den Gesetzentwurf ist bislang noch nicht getroffen worden. Ich werde mich in den weiteren Beratungen dafür einsetzen, dass notwendige Struktur- und Finanzierungsfragen mit Augenmaß gelöst werden und nicht zulasten der psychotherapeutischen Versorgung gehen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Christos Pantazis, MdB

 

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