Ihr Unverständnis über die derzeitige Situation kann ich nachvollziehen. Daher haben wir ja auch im Koalitionsvertrag vereinbart: "Die Osteopathie regeln wir berufsgesetzlich."
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Derzeit laufen bereits Gespräche mit den verantwortlichen Verbänden, um gemeinsam die Eckpunkte abzustecken. Da bei der Osteopathie ein Evidenznachweis derzeit noch nicht offiziell nachgewiesen wurde, werden wir auch diesen Gesichtspunkt mitberücksichtigen müssen.
Mir ist bewusst, dass die derzeitige Rechtslage Unklarheiten mit sich bringt.
Die Bundesregierung nimmt die wiederholten Forderungen der Länder nach einem Berufsgesetz für die Osteopathie ebenso wie die Anliegen der Fachverbände und Patienten ernst.
Die von Ihnen angesprochene Beitragsbemessungsgrenze hat in der gesetzlichen Rentenversicherung eine doppelte Funktion: Sie wirkt einerseits als Beitragsgrenze, aber andererseits auch als Leistungsgrenze.
Die Fraktion der Grünen/EFA im Europäischen Parlament hat Bedenken und lehnt den sogenannten „Chatkontrolle“-Vorschlag entschieden ab.