Seit 2016 fordern die Bundesländer ein Berufsgesetz für Osteopathie – warum verweigert die Bundesregierung bis heute eine Regelung, die Patientenschutz und Berufsanerkennung sicherstellen würde?
Sehr geehrte Frau Bundesministerin,
seit 2016 fordern die Länder einstimmig ein Berufsgesetz für Osteopathie – bisher ohne Umsetzung.
Wie kann es sein, dass akademisch ausgebildete Osteopath:innen mit Masterabschluss ihren Beruf nur mit zusätzlicher Heilpraktikererlaubnis ausüben dürfen, während Heilpraktiker ohne osteopathische Ausbildung osteopathisch tätig sein dürfen? Wo bleibt hier der Patientenschutz?
Die aktuelle Regelung verstößt gegen Art. 12, 3, 14 GG, gegen EU-Recht (Richtlinie 2005/36/EG, Diskriminierungsverbot, Niederlassungsfreiheit) sowie gegen internationale Standards (WHO-Benchmarks 2010, CEN-Standard 16686:2015).
Folgen: Abwanderung qualifizierter Fachkräfte, fehlende Versorgungssicherheit, verpasste Chancen für Prävention und Entlastung des Gesundheitssystems.
Welche konkreten Schritte planen Sie, um zeitnah ein Berufsgesetz, gemäß Koalitionsvertrag (!), einzuführen und Patientenschutz wie Berufsanerkennung sicherzustellen?
Mit freundlichen Grüßen

Sehr geehrte Frau E.,
vielen Dank für Ihre Anfrage zur beruflichen Regelung der Osteopathie. Mir ist bewusst, dass die derzeitige Rechtslage Unklarheiten mit sich bringt. Daher teile ich die Einschätzung, dass hochqualifizierte Fachkräfte, insbesondere mit einem akademischen Abschluss in Osteopathie, besser rechtlich abgesichert und anerkannt werden sollten. Und weil wir die wiederholten Forderungen der Länder nach einem Berufsgesetz für die Osteopathie ebenso wie die Anliegen der Fachverbände und Patienten ernst nehmen, haben wir im Koalitionsvertrag eine berufsgesetzliche Regelung für Osteopathie vereinbart. Mir ist wichtig, dass hierbei klare Qualitätsstandards für die Berufsausübung geschaffen werden und die Patientensicherheit erhöht wird. Wir warten nun darauf, dass das Bundesministerium für Gesundheit einen Entwurf für die berufsrechtliche Regelung der Osteopathie vorlegt.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Schwartze