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Stephan Pilsinger
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Frage von Anna E. •

Seit 2016 fordern die Bundesländer ein Berufsgesetz für Osteopathie – warum verweigert die Bundesregierung bis heute eine Regelung, die Patientenschutz und Berufsanerkennung sicherstellen würde?

Sehr geehrter Herr Pilsinger,

seit 2016 fordern die Länder einstimmig ein Berufsgesetz für Osteopathie – bisher ohne Umsetzung.

Wie kann es sein, dass akademisch ausgebildete Osteopath:innen mit Masterabschluss ihren Beruf nur mit zusätzlicher Heilpraktikererlaubnis ausüben dürfen, während Heilpraktiker ohne osteopathische Ausbildung osteopathisch tätig sein dürfen? Wo bleibt hier der Patientenschutz?

Die aktuelle Regelung verstößt gegen Art. 12, 3, 14 GG, gegen EU-Recht (Richtlinie 2005/36/EG, Diskriminierungsverbot, Niederlassungsfreiheit) sowie gegen internationale Standards (WHO-Benchmarks 2010, CEN-Standard 16686:2015).

Folgen: Abwanderung qualifizierter Fachkräfte, fehlende Versorgungssicherheit, verpasste Chancen für Prävention und Entlastung des Gesundheitssystems.

Welche konkreten Schritte planen Sie und die CSU, um zeitnah ein Berufsgesetz, gemäß Koalitionsvertrag (!), einzuführen und Patientenschutz wie Berufsanerkennung sicherzustellen?

Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau E.,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Ihr Unverständnis über die derzeitige Situation kann ich nachvollziehen. Daher haben wir ja auch im Koalitionsvertrag vereinbart: "Die Osteopathie regeln wir berufsgesetzlich."

Sicherlich kann Ihnen meine hierbei sehr kompetente CSU-Kollegin Emmi Zeulner weiterhelfen, die hierfür zuständige Berichterstatterin meiner Fraktion ist und sich im Bereich der nicht-ärztlichen Berufe sehr engagiert. Frau Zeulner ist erreichbar über emmi.zeulner@bundestag.de.

Mit freundlichen Grüßen

Stephan Pilsinger

 

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