
(...) Leider existiert in der EU kein einheitliches Tierschutzrecht. Aufgrund der unter 1) beschriebenen Defizite, stehen aktuell in Deutschland die Alternativen zur betäubungslosen Ferkelkastration nicht flächendeckend zur Verfügung. (...)
(...) Leider existiert in der EU kein einheitliches Tierschutzrecht. Aufgrund der unter 1) beschriebenen Defizite, stehen aktuell in Deutschland die Alternativen zur betäubungslosen Ferkelkastration nicht flächendeckend zur Verfügung. (...)
(...) Überall: Flächendeckendes Fernverkehrsnetz verbindet Städte und Regionen. Zusätzliche Strecken zur Anbindung von Großstädten. (...)
(...) Europarechtlich ist immer die Bundesrepublik Deutschland beklagter Mitgliedstaat der EU (hier: Verstoß gegen die EU-Nitratrichtlinie) – und am Ende dafür verantwortlich, etwaige Strafzahlungen zu begleichen. (...) In Hinblick auf die Nitratproblematik findet derzeit eine Prüfung statt. (...)
(...) Fast gleichzeitig wurden das Düngegesetz und die Düngeverordnung novelliert. So konnte das Bundeslandwirtschaftsministerium die Strafzahlungen erst einmal abwehren. Mit der Änderung des Düngegesetzes wird die notwendige Voraussetzung für einen besseren Datenabgleich und zur Einführung einer Stoffstrombilanz geschaffen. (...)
(...) vielen Dank für Ihre Frage. Sie nehmen damit Bezug auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) im Vertragsverletzungsverfahren wegen Nichtumsetzung der Nitratrichtlinie gegen die Bundesrepublik Deutschland vom 21.06.2018. Streitgegenstand war die Nicht-Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie 91/676/EWG durch Deutschland, nicht jedoch die novellierte Düngeverordnung von 2017, die erst nach Ablauf der in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzten Frist (11. (...)
(...) ich teile Ihre Kritik an der aktuellen Initiative des Gesundheitsministers Spahn mit seiner Gesetzesnovelle „Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes – Verbesserung der Zusammenarbeit und der Strukturen bei der Organspende (GZSO)“ und der von Union und SPD angestrebten doppelten Widerspruchslösung. (...)