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Ernst Dieter Rossmann
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Frage von Peter W. •

Frage an Ernst Dieter Rossmann von Peter W. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Rossmann,
mich würde interessieren, wie sie zum aktuellen Entwurf des Infektionsschutzgesetzes stehen? Und ob Sie diesem in dieser Form zustimmen werden?

Mit freundlichen Grüßen

P. W.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Weigelt,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage, die mich über die Plattform abgeordnetenwatch.de erreicht hat. Aufgrund der vielen Anfragen, die mich auch und verstärkt während der Corona-Pandemie erreichen, bitte ich um Verständnis, dass es mit der Antwort etwas gedauert hat.

In Ihrem kurzen Schreiben sprechen Sie von einem „aktuellen Entwurf“ und meinen damit wahrscheinlich den Gesetzentwurf für ein Zweites Bevölkerungsschutzgesetz. Um es gleich klarzustellen: Eine Impfpflicht für SARS-CoV-2 ist darin nicht vorgesehen gewesen.

Wir haben uns außerdem gegen die Regelung einer Immunitätsdokumentation für SARS-CoV-2 in diesem Gesetz ausgesprochen. Es ist zwar für Medizinerinnen und Mediziner nichts Ungewöhnliches, Immunität zu bestätigen. Auch heute können entsprechende Befunde, zum Beispiel für Röteln oder Hepatitis im Impf- oder Mutterpass dokumentiert werden. Wir müssen aber zur Kenntnis nehmen, dass derzeit für SARS-CoV-2 kein gesicherter Nachweis der Immunität möglich ich ist. Auch nach einem gegebenenfalls möglichen und positiven Antikörpertest wissen wir heute nicht, ob und wie lange die konkrete Person tatsächlich immun ist. Wenn sie immun wäre, wissen wir nicht, ob die Person trotzdem das Virus weiter trägt und damit auch weitergeben kann. Solange die Frage der Infektiosität nicht geklärt und eine Immunität nicht sicher nachweisbar ist, kann und darf sie auch nicht dokumentiert werden. Alles andere wäre leichtsinnig.

Sollte zukünftig eine wissenschaftlich gesicherte Aussage zur Immunität und Infektiosität bezüglich SARS-CoV-2 möglich sein, hätte die Person, die einen entsprechenden Test durchführen lässt, einen Anspruch auf die Dokumentation seines Ergebnisses, sofern sie das möchte. So ist das auch bei jedem anderen medizinischen Testbefund und auf der Grundlage der datenschutzrechtlichen Bestimmungen der Fall. Entscheidend ist, dass daraus keine Stigmatisierung entstehen darf. Der Gesetzgeber hat dann darauf zu achten, dass für diese Personen keine anderen Freiheits- oder Persönlichkeitsrechte gelten. Und das werden wir auch tun.

Insofern sehe ich keine Veranlassung, den Gesetzentwurf der Regierungskoalition abzulehnen. Sollten Sie Sorgen und Kritik im Zusammenhang mit den Maßnahmen während der Corona-Pandemie haben, kann ich diese nachvollziehen. Die Bundesregierung tat meines Erachtens gut daran, schnell und zielorientiert zu handeln. Die COVID-19-Pandemie hat weltweit für alle Länder außerordentliche Belastungen zur Folge. Auch in Deutschland sind Wirtschaft, Sozialstaat, Gesundheitssystem und Gesellschaft massiv unter Druck geraten. Gerade als weltweit vernetztes Land, als bedeutende Exportnation, aber auch als wichtiger Mitgliedstaat der EU steht Deutschland damit vor der größten Herausforderung seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs.

Laut Einschätzung des Robert Koch-Instituts (RKI), der zentralen Behörde in Deutschland für Krankheitsüberwachung und -prävention, wird die Gefährdung für die Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland derzeit insgesamt als hoch eingeschätzt. Diese Gefährdung variiert aber von Region zu Region. Die Wahrscheinlichkeit für schwere Krankheitsverläufe nimmt mit zunehmendem Alter und bestehenden Vorerkrankungen zu.

Die massiven Anstrengungen auf allen Ebenen des Öffentlichen Gesundheitsdienstes verfolgen bislang das Ziel, einzelne Infektionen in Deutschland so früh wie möglich zu erkennen und die weitere Ausbreitung des Virus dadurch so weit wie möglich zu verzögern.

Ziel dieser Strategie ist es, in Deutschland Zeit zu gewinnen, um sich bestmöglich vorzubereiten und mehr über die Eigenschaften des Virus zu erfahren, Risikogruppen zu identifizieren, Schutzmaßnahmen für besonders gefährdete Gruppen vorzubereiten, Behandlungskapazitäten in Kliniken zu erhöhen, antivirale Medikamente und die Impfstoffentwicklung auszuloten.

Es hat ja auch durch die Sorgfalt der Menschen sehr gut geklappt und zu sehr guten Ergebnissen geführt. Insofern ist das Vorgehen der Bundesregierung folgerichtig und der Situation angemessen.

Gleichzeitig handelt es sich um eben eine Situation, die wir so noch nie zuvor hatten. Daher sollte die Bundesregierung die Chance erhalten, wenn notwendig, Korrekturen bei ihren Maßnahmen durchzuführen, ohne dass ihr gleich Führungsschwäche oder gar Versagen vorgeworfen wird.

Was das Vorgehen der Bundesregierung betrifft, möchte ich Ihnen zudem eine Seite des Bundesministeriums für Gesundheit empfehlen, auf der die Corona-Maßnahmen chronologisch aufgelistet sind. Damit wird Transparenz für interessierte Bürgerinnen und Bürger geschaffen: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus/chronik-coronavirus.html

Seien Sie versichert, dass die Bundesregierung die Notsituation, in der sich viele Menschen in der Bundesrepublik momentan befinden, durch Rücknahme-Maßnahmen schrittweise wieder mildert.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen auch meinen Standpunkt in dieser Sache näher bringen konnte, und danke Ihnen noch einmal für Ihr Schreiben.

Mit freundlichen Grüßen

Ernst Dieter Rossmann