(...) Ich verkenne aber nicht, dass die Maßnahmen zu einer Belastung der kommunalen Haushalte führen, da den Trägern der Sozialhilfe, die insbesondere die Hilfe zur Pflege nach dem Siebten Kapitel des SGB XII gewähren, der finanzielle Rückgriff auf die Kinder und Eltern pflegebedürftiger Menschen weitgehend nicht mehr möglich sein wird. Ich kann nicht beurteilen, ob die von der kommunalen Seite vorgetragenen Befürchtungen über die künftige Entwicklung der Mindereinnahmen sich bewahrheiten werden. (...)
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(...) Die Kosten, die aufgrund dieses Gesetzentwurfs entstehen, sind schwierig zu berechnen, weil bestimmte Entwicklungen schwer abzuschätzen sind. Aus meiner Sicht war die Argumentation der Bundesregierung mit Bezug auf die Kosten nachvollziehbar. (...)
Sehr geehrter Herr K.,
(...) 1 Satz 2 BBankG sind in Deutschland „auf Euro lautende Banknoten das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel“. (...)
(...) Dass wir für die Erhaltung der Möglichkeit der Zahlung mit Bargeld einstehen, können Sie auch dem Wahlprogramm der Freien Demokraten zur Bundestagswahl 2017 entnehmen (https://www.fdp.de/wp-modul/btw17-wp-a-93). (...)
(...) die Bundestagsfraktion ist nicht für die Abschaffung des Bargeldes und würde entsprechenden Anträgen im Bundestag nicht zustimmen. Eine Änderung des Grundgesetzes zum Schutz des Bargelds ist unser Meinung nach nicht erforderlich. (...)