Portrait von Matthias Bartke
Matthias Bartke
SPD
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Matthias Bartke zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Rainer K. •

Frage an Matthias Bartke von Rainer K. bezüglich Soziale Sicherung

Lieber Herr Bartke,

ich möchte auf die gestrige öffentliche Anhörung zum Angehörigenentlastungsgesetz zurückkommen.

Grundsätzlich haben alle Redner das Gesetz begrüßt,selbst die Kommunen.

Interessant fand ich,dass der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V. die momentanen Einnahmen aus Elternunterhalt auf 70 Millionen Euro beziffert.
Rechnet man davon den Verwaltungsaufwand der Kommunen,Gerichtskosten und die steuerliche Absetzung des Unterhalts ab, so vermindert sich dieser Betrag nochmals.
Eine Einführung der Grundrente würden die Kosten übrigens weiter senken, weil der entfallende Teil der Grundsicherung auf den Bund entfällt.

Deswegen würde ich gerne von Ihnen wissen, welchen Eindruck Sie bezüglich der Kosten haben?
Ist der im Gesetz eingebaute Puffer von 300 Million ausreichend oder gar zu hoch?

Kann es sein, dass sich die Kommunen das Gesetzesvorhaben zu Nutze machen, um hier soviel Geld wie möglich rauszuschlagen?
Zumindest hinterlässt die gestrige Anhörung den Eindruck, dass die Kommunen die Angehörigen "als Pfand sehen" und daraus versuchen Kapital zu schlagen!
Wie beurteilen Sie das?

Obwohl die Kommunen das Gesetz begrüßen ist deren Haltung ja nicht positiv.Was denken Sie wie hier der BR reagieren wird,gerade weil der Bund auf die erste Stellungnahme des BR kein Entgegenkommen gezeigt hat?

Am 14.11.2019 hat der BR-Ausschuss eine Sitzung.Welche Empfehlung denken Sie wird er aussprechen?

Neben viel Zuspruch erweckt das Gesetzesvorhaben auch große Erwartung. Ist das den handelnden Parteien bewusst?
Denken Sie,das sich dieser Verantwortung auch die Länder bewusst sind und dem Vorhaben zustimmen oder gehen Sie davon aus,dass der Vermittlungsausschuss angerufen wird?

Was würde mit dem Gesetz passieren,wenn das Gesetz in den Vermittlungsausschuss geht und die SPD die GroKo verlässt?

Das es keine Alternative zum AEG gibt wurde gestern auch klar, deswegen bitte ich Sie für eine Zustimmung der Länder alles zu tun!

MfG
K.

Portrait von Matthias Bartke
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr K.,

vielen Dank für Ihre Frage zum Angehörigen-Entlastungsgesetz, das wir nun erfolgreich im Bundestag verabschiedet haben.

Ich bin davon überzeugt, dass die von der Bundesregierung prognostizierten Kosten der Reform auf Basis vorhandener amtlicher Daten solide berechnet worden sind. Bei den ermittelten Mehrkosten handelt es sich um eine vorsichtige Schätzung, die einen Sicherheitszuschlag für eventuelle Ungenauigkeiten in der Kostenschätzung enthält und damit die voraussichtlichen finanziellen Folgen eher über- als unterzeichnet.

Ich verkenne aber nicht, dass die Maßnahmen zu einer Belastung der kommunalen Haushalte führen, da den Trägern der Sozialhilfe, die insbesondere die Hilfe zur Pflege nach dem Siebten Kapitel des SGB XII gewähren, der finanzielle Rückgriff auf die Kinder und Eltern pflegebedürftiger Menschen weitgehend nicht mehr möglich sein wird. Ich kann nicht beurteilen, ob die von der kommunalen Seite vorgetragenen Befürchtungen über die künftige Entwicklung der Mindereinnahmen sich bewahrheiten werden. Um die Kommunen bei ihren Aufgaben zu unterstützen, ist es aus Sicht der Koalition geboten, dass die Bundesregierung eine wissenschaftliche Evaluation der im Gesetzentwurf enthaltenen Kostenfolgen der Zurückdrängung des Unterhaltsrückgriffs bis zum Jahr 2025 vornimmt. Dies haben wir in der Ausschuss-Sitzung mit dem Beschluss des Angehörigen-Entlastungsgesetz betont.

Zu keinem Gesetzentwurf habe ich so viele Zuschriften erhalten, wie zu dem Angehörigen-Entlastungsgesetz. Die handelnden Akteure sind sich dieser Verantwortung sehr bewusst.
Ich bin aber ohnehin zuversichtlich, dass auch die Länder den Druck der Bevölkerung spüren und dem Gesetz zustimmen werden.

Freundliche Grüße
Matthias Bartke