Für die Wahlen zum Deutschen Bundestag ist das Wahlalter in Artikel 38 des Grundgesetzes bei 18 Jahren festgelegt. Für eine Änderung bedarf nach Artikel 79 des Grundgesetzes einer Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat. Eine solche parlamentarische Mehrheit sehe ich derzeit nicht.
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Antwort 10.06.2026 von Anna Aeikens CDU
Antwort 09.06.2026 von Philipp Rottwilm SPD
Nachdem wir bereits bei einigen Landtagswahlen und der Europawahl das Wahlalter schon bei 16 Jahren festgelegt haben, ist es sinnvoll, dass junge Menschen ab 16 Jahren auch bei Bundestagswahlen mitentscheiden sollten.
Antwort 04.06.2026 von Paula Piechotta BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Nachdem wir bereits in der Ampelregierung die Absenkung des Wahlalters für die Europawahl bewirken konnten, wollen wir in einem nächsten Schritt, dass junge Menschen ab 16 Jahren auch bei Bundestagswahlen mitentscheiden dürfen.
Antwort 03.06.2026 von Thorsten Frei CDU
Gleichzeitig halte ich es für falsch zu sagen, der Staat könne Migration nicht steuern.
Antwort 08.06.2026 von Christos Pantazis SPD
Zunächst ist mir ein wichtiger Hinweis wichtig: Nach dem derzeitigen Gesetzentwurf soll die beitragsfreie Familienversicherung nicht abgeschafft werden.
Antwort 04.06.2026 von Hans Theiss CSU
Hinweis auf frühere Antworten zum gleichen Thema