Die Vergütung psychotherapeutischer Leistungen wird nicht politisch festgelegt, sondern von den Selbstverwaltungspartnern im Bewertungsausschuss nach gesetzlichen Vorgaben vereinbart. Unabhängig davon bleibt eine bedarfsgerechte psychotherapeutische Versorgung ein zentrales Anliegen.
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Eine verantwortungsvolle Finanzpolitik trägt dafür Sorge, die Übertragung von finanziellen Altlasten an nachfolgende Generationen zu vermeiden.
Ich lehnt es entschieden ab, dass der Rotstift an die ambulante psychotherapeutische Versorgung gelegt werden soll und fordere ein Umdenken.
Politik bedeutet für mich nicht Selbstinszenierung, sondern Verantwortung vor Ort. Ich werde Ihnen nicht „beweisen“, dass Politik anders ist, das kann man nur durch konsequentes Handeln zeigen. Genau daran möchte ich mich messen lassen.
Die Kürzungen der psychotherapeutischen Versorgung sind ein falsches Signal, dass die Anliegen der Betroffenen infragestellt.
Der Referentenentwurf des Bundesministeriums des Innern zur Anpassung des Bundesalimentationsgesetz (BAlimentG) an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts befindet sich aktuell in der Verbändeanhörung.