Werden Sie sich den Demokraten anschließen, sich gegen den Fraktionszwang stellen und sich für ein Verbotsverfahren gegen die AfD einsetzen, jetzt, da die AfD laut INSA vor der CDU liegt?
Guten Tag Frau Lips,
nach den neuen Sonntagumfragen steht die AfD vor der CDU (28 % vs. 24 %, INSA, 02.05.2026). Dass die AfD eine Gefahr für die Demokratie ist, sieht die CDU ja genauso, sonst wäre es schon zu einer Zusammenarbeit gekommen.
Das Parteiverbotsverfahren wurde genau für solche Fälle geschaffen, um die Demokratie zu schützen, besonders da die AfD in den letzten Jahren immer stärker wird (obwohl der Kanzler die Halbierung versprochen hat).
Werden Sie sich für ein Verbotsverfahren gegen die AfD einsetzen?
Auch wenn es gegen den Fraktionszwang geht?
Haben Sie die Arbeiten der CDU-nahen Konrad-Adenauer-Stiftung (1) zur Thematik des Umgangs mit der AfD gelesen und welche Folgen hat dieses für Sie?
(1) https://www.kas.de/de/einzeltitel/-/content/zwischen-abgrenzung-einbindung-und-tolerierung
Danke im Voraus für Ihre Antworten.
F. B.
Sehr geehrter Herr B.
danke für Ihre Frage. Die aktuellen Umfrageergebnisse der AfD sind in der Tat alarmierend.
Ich unterstütze aber nicht deshalb die Einleitung eines AfD-Verbotsverfahrens, da ich diesen Versuch für juristisch nicht erfolgversprechend und daher auch für politisch problematisch sowie im Gegenteil für kontraproduktiv halte.
Ich habe mich mehrfach in diesem Forum klar gegen jede Zusammenarbeit mit der AfD positioniert, allerdings unterstütze ich kein Verbotsverfahren und stelle ausdrücklich fest, dass es diesbezüglich keinen Fraktionszwang gibt.
Die von Ihnen zitierte Studie der Konrad-Adenauer-Stiftung ist mir bekannt. Sie zeichnet ein sehr differenziertes Bild rechtspopulistischer Parteien in Europa, spricht aber gerade nicht von einem Verbotsverfahren als best-practice-Beispiel, sondern analysiert verschiedene Aspekte der politischen Bekämpfung von Rechtsextremem.
Für meine Entscheidung zu einem Verbotsverfahren sind indes nach wie vor folgende Gründe ausschlaggebend (vgl. meine Antwort in diesem Forum vom 3.2.2025):
Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts setzt aus guten Gründen sehr hohe Hürden für ein Parteiverbot. Das Vertreten allein von extremistischen Positionen reicht hierfür nicht aus, wenngleich ich dies natürlich entschieden verurteile. Zudem gibt es zugegeben sehr viel Material zum Beleg der Verfassungsfeindlichkeit dieser Partei.
Nach intensiver Prüfung und Diskussion der Sachlage gehen wir in der Union nach wie vor mit sehr großer Mehrheit aber davon aus, dass die vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten strengen Voraussetzungen für ein Parteiverbot mit Blick auf die AfD – zumindest derzeit – aller Voraussicht nach nicht erfüllt sind.
Das Verfahren zum Verbot einer politischen Partei würde zudem mehrere Jahre dauern. Die AfD könnte sich also über Jahre öffentlichkeitswirksam und insbesondere wie aktuell in den Wahlkämpfen als „Märtyrer“ inszenieren. Sollte ein Verbotsantrag dann auch noch scheitern, erhielte die AfD faktisch sogar ein verfassungsgerichtliches „Gütesiegel“, eine verfassungsgemäße Partei zu sein.
In der Abwägung ungewisser Erfolgsaussichten eines Verbotsverfahrens und des drohenden Schadens bzw. der Vorteile für die AfD halte ich es politisch für unklug, ein solches zu betreiben.
Unsere Aufgabe ist es, die AfD politisch zu bekämpfen und inhaltlich zu stellen.
Mit freundlichen Grüßen
Patricia Lips

