Bei Fragen zur Arbeitszeit von Bundesbeamten ist das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) zuständig
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Diesen veränderten rechtlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen trägt das Selbstbestimmungsgesetz inhaltlich und sprachlich Rechnung. Daher stellt das SBGG den Begriff der "Geschlechtsidentität" in den Vordergrund (vgl. §§ 1,2 SBGG-Entwurf) und verzichtete auf Begrifflichkeiten, die als Ausdruck eines fremdbestimmten Blicks auf die eigene Geschlechtlichkeit empfunden werden könnten.
Die Pandemiepolitik der Länder war bisweilen sehr unterschiedlich. Daher lassen sich Sachverhalte nicht pauschal z.B. von Bayern auf Baden-Württemberg übertragen.
Gerichtlich hat das Bundesverwaltungsgericht in Bayern eine Maßnahme als unverhältnismäßig erklärt.
Der Staat muss auch in Krisenzeiten eine Rechtsstaat bleiben. Demokratie heißt nicht, dass eine Mehrheit die Minderheit zu allem zwingen kann!