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Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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Für Gewässer und Fischereirechte, die nicht zum Grundvermögen der Hessischen Staatsdomänen gehören – also den überwiegenden Teil der hessischen Angelgewässer – besteht weder eine Zuständigkeit noch eine Weisungsbefugnis der HLG
Das Angeln mit Bleigewichten gilt heute nicht mehr als zeitgemäß.
Ich orientiere mich hierbei an dem ergangenen Beschluss.
Die Stadt Raunheim ist im Austausch mit dem Kreis, um eine faire Lösung zu gewährleisten
