Deutsche Waffen sichern deutsche Arbeitsplätze!
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Das Gesetz der Bundesregierung ist hinsichtlich der Schaffung einer doppelten Berechtigung handwerklich schlicht mangelhaft
Der Verdacht einer über das übliche Maß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung muss gemäß Infektionsschutzgesetz (IfSG) durch den behandelnden Arzt unverzüglich dem zuständigen Gesundheitsamt gemeldet werden. Die Gesundheitsämter sind ihrerseits verpflichtet, einen gemeldeten Verdachtsfall an die zuständige Landesbehörde und pseudonymisiert an die zuständige Bundesoberbehörde – das PEI – zu melden.
Mittlerweile hat Deutschland gemeinsam mit einer breiten Allianz die Lieferung von Kampfpanzern westlicher Bauart zur militärischen Unterstützung der Ukraine angekündigt.
Die Unterrichtsgestaltung in Schulen ist zunächst Sache des jeweiligen Lehrpersonals und der Leitungsorgane der Schule; die rechtlichen Rahmenbedingungen und die grundlegenden Lehrpläne fallen in den Aufgabenbereich der Schulministerien der Länder.