Antwort 18.08.2023 von Tobias Vogt CDU
Bei nicht ausreichender Begründung und Faktenlage, kann ein Verbotsverfahren scheitern und richtet damit noch größeren Schaden an.
Bei nicht ausreichender Begründung und Faktenlage, kann ein Verbotsverfahren scheitern und richtet damit noch größeren Schaden an.
Der Gebrauch der Hupe ist klar geregelt.

Ihre Frage nach einem möglichen Verbot der AfD ist berechtigt und wird auch politisch intensiv diskutiert.
Entsprechend ist ein Verbot der AfD grundsätzlich zu prüfen, die Problematik eines erstarkten Rechtsextremismus wäre mit einem Verbot der AfD jedoch nicht gebannt.
Frühere Einträge wegen Verurteilungen aufgrund von cannabisbezogenen Delikten können aus dem Bundeszentralregister gelöscht werden.