Frage von Daniela F. • 04.05.2023

Antwort von Ulrike Bahr SPD • 12.05.2023
Der Antrag der CDU/CSU bringt uns meiner Meinung nach nicht weiter. Die meisten Punkte darin sind bereits im Koalitionsvertrag festgehalten und in Arbeit.
Der Antrag der CDU/CSU bringt uns meiner Meinung nach nicht weiter. Die meisten Punkte darin sind bereits im Koalitionsvertrag festgehalten und in Arbeit.
Das eigentliche parlamentarische Verfahren hat noch nicht begonnen. Daher können wir Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt leider keine konkrete Antwort auf Ihre Frage geben.
Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) ist zu dem Schluss gekommen, dass keine Änderungen im Bereich der Beamten- und Soldatenversorgung erforderlich sind
Auf Grundlage des geänderten Geschlechtseintrags ist eine Änderung der Vornamen auf Wunsch möglich, aber nicht notwendig. Bereits heute gilt zudem, dass der gewählte Vorname nicht über die geschlechtliche Zugehörigkeit informieren muss.