Antwort 03.09.2024 von Georg Eisenreich CSU
Ihr Anfrage fällt grundsätzlich in den Zuständigkeitsbereich des Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS).
Ihr Anfrage fällt grundsätzlich in den Zuständigkeitsbereich des Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS).
Beamte u. Angestellte im öffentlichen Dienst: Unterschiedliche Arbeitszeit ist nicht einziges Kriterium der Vergleichbarkeit
ich habe Ihre Frage nicht ausweichend beantwortet, sondern auf die Vielzahl der Gedenkstätten sowie die verschiedenen Initiativen der Landesregierung im Kontext SED-Unrecht hingewiesen.

vielen Dank für Ihre Nachfrage. Zum jetzigen Zeitpunkt kann ich Ihnen noch keine neueren Informationen als in meiner Antwort von vor ein paar Wochen diesbezüglich geben.