Fragen und Antworten

Beamte u. Angestellte im öffentlichen Dienst: Unterschiedliche Arbeitszeit ist nicht einziges Kriterium der Vergleichbarkeit

Beamte u. Angestellte im öffentlichen Dienst: Unterschiedliche Arbeitszeit ist nicht einziges Kriterium der Vergleichbarkeit

Beamte u. Angestellte im öffentlichen Dienst: Unterschiedliche Arbeitszeit ist nicht einziges Kriterium der Vergleichbarkeit

Aber Klimaschutz ist nicht das einzige Thema, für das wir angetreten sind und sicherlich auch nicht das einzige Thema, das für die Zukunft Ihres Sohnes wichtig ist.