Frage von Herbert D. • 14.05.2025

Antwort ausstehend von Stefan Rouenhoff CDU
Die Bundesregierung wird zukünftige Unterstützungsleistungen vertraulich mit den europäischen und ukrainischen Partnern entlang der aktuellen Bedarfslage abstimmen. Dies gilt insbesondere für die militärische Unterstützung.
Das Ziel des laufenden Vertragsverletzungsverfahrens ist eine rechtliche Klärung. Eine Regelung, die nur in einem Bundesland gilt, ist nicht erstrebenswert.