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Lars Ehm
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Frage von Jörg M. •

Massive Probleme in der Kranken- und Pflegeversicherung. Wie kann es dann sein, dass für 4 Jahre rückwirkend Verhinderungspflege, Betreuungsleistung und Kurzzeitpflege beantragt werden kann?

Guten Tag Herr Ehm.

Hier wird dem Betrug Tür und Tor geöffnet. Niemand kann die Leistungen bis zu 4 Jahren rückwirkend wirklich belegen, die Kassen haben aber keinerlei Möglichkeit, die gemachten Angaben zu kontrollieren. Da kann jeder eintragen was er will und das Geld muss ausgezahlt werden. 4 Jahre rückwirkend! Warum? Es gibt mittlerweile Foren und Netzwerke, in denen erklärt wird, wie man an das Geld kommt. Insbesondere Bürger mit hohem Familienzusammenhalt tauschen sich hierzu massiv aus. Das ist für mich Sozialbetrug mit Genehmigung der Bundesregierung.

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