
Die Annahme weiterer Staatsangehörigkeiten neben der deutschen muss keinem deutschen Amt gemeldet werden, entsprechend auch nicht Ihrer Personalstelle. Sie sind ja weiterhin deutscher Beamter.
Die Annahme weiterer Staatsangehörigkeiten neben der deutschen muss keinem deutschen Amt gemeldet werden, entsprechend auch nicht Ihrer Personalstelle. Sie sind ja weiterhin deutscher Beamter.
Angefangen bei Anträgen zur Bekämpfung der illegalen Migration, über die innere Sicherheit bis hin zu Fragen des Bürgergeldes wollten wir in der aktuellen Woche viele Themen zur Sprache bringen
Ihre Frage erschließt sich mir nicht. Solange die Polizei rechtskonform handelt, bestehen sowieso keine Schadensersatzansprüche nach der Kontrolle.
Wechselnde Mehrheiten und sonstige Formen der Taktiererei erachte ich als kontraproduktiv. Kurzfristige Erfolge könnten sich schnell als Pyrrhus-Siege entpuppen.
Wir wollen, dass Menschen, die nicht arbeiten können ein auskömmliches Leben haben