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Nina Warken
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Frage von Manfred F. •

Wie stehen Sie zu einer Verbesserung des KCanG im Vergleich zu Ihrem Gesetzentwurf des MedCanG?

Sehr geehrte Frau Warken,

in der aktuellen Lage ist es wohl unbestritten, dass ein gewisser Anteil der Freizeitkonsumenten den Bedarf per Telemedizin (abseits des Schwarzmarktes) decken.

Da der Eigenanbau nicht jedem möglich ist und die Anbauvereinigungen durch derzeit strukturelle Hürden nicht flächendeckend vorhanden sind, ist mMn, die Weiterführung der Säule II des KCanG mit Modellprojekten zur Evaluierung von Fachgeschäften die adäquate Alternative.

Eine Stigmatisierung wird keine Verbesserung bringen und rückschrittliche Gesetzgebung wird den Schwarzmarkt beleben. Ist es nicht in Ihrem Interesse, dass Konsumenten zumindest kontrollierten Zugang mit Beratung bekommen und nicht auf unkontrollierte und ggf. verunreinigte Substanzen zurückgreifen?

Die Anzahl der Konsumenten ist seit Jahren ca. gleichbleibend (mit o. ohne Legalisierung). Im Sinne des Gesundheitsschutzes von 10% - 15% der Bevölkerung ist der legale bzw. kontrollierte Zugang dem Schwarzmarkt hier vorzuziehen.

MfG, M.F.

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Antwort von CDU

Sehr geehrter Herr F.

vielen Dank für Ihre Zuschrift. Zu gesundheitspolitischen Anfragen bitten wir Sie sich direkt mit dem Bundesministerium für Gesundheit in Verbindung zu setzen unter poststelle@bmg.bund.de.

Herzlichen Dank! 

Mit freundlichen Grüßen 

Nina Warken MdB

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