Sollte das KCanG im Hinblick auf die wachsende Hindu Gemeinde in Deutschland und besonders in Erlangen angepasst werden?
Sehr geehrter Herr Dr. Herrmann,
Sie haben sich in der Vergangenheit offen für den Bau eines Hindu Tempels in Ihrem Heimatwahlkreis Erlangen gezeigt. Im Hinduismus gibt es eine ganze Reihe von hohen Festtagen, die den Gebrauch von von Bhang (Cannabis) meist in Form von Süßigkeiten oder Getränken beinhalten und seit vielen Jahrhunderten akzeptiert sind und geduldet werden. Zu nennen sind hier HOLI, MAH SHIVARATRI und DURGA PUJA. Bei letzterem ist es Brauch Cannabis an Familienmitglieder und Gäste auszuschenken.
Unter dem alten Verbotsregime wurde von deutschen Gerichten der Rituelle Gebrauch zum Beispiel durch Rastafaris nicht anerkannt, entgegen der Praxis etlicher G8 und Nato Staaten, welche Ausnahmen für Indigene und andere Gemeinschaften vorsehen.
Das CanG sieht in unentgeltlicher Abgabe ein Vergehen und die erlaubten Besitzmengen von 25g/50g sind für Gebäck (Kekse) völlig ungeeignet. Setzten sie sich hier für praxistaugliche Anpassungen ein?

