Frage von Hans M. • 27.11.2024

Antwort von Joe Weingarten SPD • 28.11.2024
Der Dienst an der Waffe kann auch im Verteidigungsfall, nach Genehmigung des Antrags auf Kriegsdienstverweigerung, verweigert werden.
Der Dienst an der Waffe kann auch im Verteidigungsfall, nach Genehmigung des Antrags auf Kriegsdienstverweigerung, verweigert werden.
Auch im Verteidigungsfall darf in Deutschland niemand gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Andere Aufgaben darf der Staat dann aber auferlegen.
Kein Mensch darf zum Kriegsdienst gezwungen werden.
Auch jede Ukrainerin und jeder Ukrainer und sicherlich auch viele Menschen in Russland wünschen sich nichts mehr als Frieden und Freiheit.