Frage von Frederike D. • 03.02.2025

Antwort von Hülya Düber CSU • 23.06.2025
Zum Zeitpunkt der Abstimmung zum Zustrombegrenzungsgesetz war ich noch keine Bundestagsabgeordnete
Zum Zeitpunkt der Abstimmung zum Zustrombegrenzungsgesetz war ich noch keine Bundestagsabgeordnete
Ich bin der Meinung, der § 23 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes hat absolut seine Berechtigung
Im Fall des Rosenstein-Areals finde ich es wichtig, sicherzustellen, dass die Gleisflächen definitiv nicht mehr benötigt werden, Stichwort Gäubahn. Dann halte ich die Schaffung von Wohnraum dort für das Richtige.
Wir lehnen die Änderung von § 23 des AEG aufgrund ökologischer und sozial- und wohnungspolitischer Gründe ab.
Es darf nicht sein, dass Flächen die zwar nicht rechtlich, jedoch optisch zum Rosensteinpark gehören den Interessen Einzelner zugeführt werden