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Über die Verfassungskonformität kann ich mir derzeit kein Urteil erlauben, dies wird neben der aktuellen Situation und der potentiellen Belastung der medizinischen Kapazitäten auch von der Ausgestaltung des Gesetzentwurfes abhängen, der noch nicht vorliegt.
ganz allgemein gilt: Bartträger können FFP2-Masken nicht bestimmungsgemäß und sicher tragen. Sofern der Bart den dicht anliegenden Sitz der Maske am Gesicht verhindert, kann die Ein- und auch die Ausatemluft zu Teilen ungefiltert an der Maske vorbeiströmen.
Das Ziel transparenter Politik muss es sein, nachvollziehen zu können, welche Interessengruppen Einfluss auf die Entstehung von Gesetzen genommen haben. Das neue Register ist dabei ein erster Schritt, genügt meinen und unseren Ansprüchen an eine transparente Interessenvertretung aber noch nicht.