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Christoph de Vries
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Frage von Norbert R. •

Eine Reihe neuer Medikamente, die gegen eine schwere Corona-Erkrankung helfen, sind in der Pipeline. Wäre eine allgemeine Impfpflicht überhaupt rechtlich das mildeste Mittel und verfassungskonform?

Sehr geehrer Herr de Vries,

die US-Arzneimittelbehörde FDA hat nach der Zulassung von Pfizer's Covid-Pille nun auch ein ähnliches Präparat von Merck zugelassen. Die neue COVID-19-Pille von Pfizer soll z. B. zu mehr als 90 % vor einem schweren Krankheitsverlauf mit Hospitalisierung und Todesfolge schützen.

Der Bundestag will demnächt über die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht gegen Corona einen Beschluß fassen.

Angesichts von medizinischen Alternativen zur Bekämpfung der Covid-19 Erkrankung wäre die Einführung einer allgemeine Corona-Impfpflicht unter dem Aspekt der Verhältnismäßigkeit und der Einhaltung von Artikel 2 GG überhaupt aus Ihrer Sicht rechtlich zu rechtfertigen?

Mit freundlichen Grüßen

N. R.
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Sehr geehrter Herr R.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage zur Verfassungskonformität sowie zu meiner Auffassung zu einer allgemeinen Impfpflicht.

Über die Verfassungskonformität kann ich mir derzeit kein Urteil erlauben, dies wird neben der aktuellen Situation und der potentiellen Belastung der medizinischen Kapazitäten auch von der Ausgestaltung des Gesetzentwurfes abhängen, der noch nicht vorliegt. Auch in meiner Fraktion werden wir über diese Fragen der Sinnhaftigkeit, der Angemessenheit und der Verfassungskonformität in den kommenden Wochen beraten.

Derzeit hat sich die Unionsfraktion noch nicht auf eine Haltung zur Impfpflicht festgelegt.

Einige Abgeordnete der Regierungsfraktionen haben bereits angekündigt, dass sie Gruppenanträge zu diesem Thema einbringen wollen, so dass auch eine offene Abstimmung in dieser Sache aufgrund der aktuellen Mehrheitsverhältnisse möglich ist.

Derzeit sichte ich gemeinsam mit meinen Kolleginnen und Kollegen die Argumente sehr sorgsam, um mir für die Abstimmung eine fundierte Meinung bilden zu können. Dies schließt die Zulassung neuartiger Medikamente natürlich mit ein. Losgelöst von der Bewertung der Verfassungskonformität treiben mich drei Fragen um:

1. Inwieweit kann eine allgemeine Impflicht überhaupt staatlich exekutiert werden, solange es kein nationales Impfregister gibt?

2. Inwieweit ist eine allgemeine Impflicht mit der begründeten Erwartung verbunden, dass sie auch zu einer signifikant höheren Impfbereitschaft führt und nicht nur hunderttausende Bußgeldverfahren auslöst und Beamte beschäftigt, ohne bei der Bekämpfung der Pandemie wirklich voranzukommen (wobei bereits die Diskussion schon zu einem Anstieg der Erstimpfungen geführt hat)?

3. Bieten die aktuellen Impfstoffe, die bislang wirksam vor schweren Verläufen geschützt haben auch einen signifikanten Schutz vor Omikron oder anderen Varianten?

Sie sehen, es gibt auch bei mir noch einige Fragezeichen, deren Beantwortung für meine individuelle Entscheidung relevant sein wird.

Insofern bitte ich Sie um Verständnis, dass ich Ihnen derzeit keine ganz konkrete Antwort geben kann.

Mit freundlichen Grüßen

Christoph de Vries

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