
Antwort ausstehend von Sara Buschner FREIE WÄHLER

Ich möchte Sie bitten, sich in dieser Angelegenheit direkt an den Bundesminister für Gesundheit, Karl Lauterbach, zu wenden
diese Frage ist aufgrund des Scheiterns der Impflicht nicht mehr aktuell.
Für einen Halteverstoß auf einem Schutzstreifen des Radverkehrs sieht die BKatV eine Geldbuße von 55 Euro vor (lfd. Nr. 54a BKat). Wird zusätzlich eine Qualifikation verwirklicht, sind höhere Bußgelder vorgesehen.
Die Koalition hat sich weiterhin vorgenommen, die gesetzliche Rente zu stärken und das Rentenniveau konstant auf mindestens 48% zu sichern