Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch

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Frage von Roland W. • 17.02.2023
Wie stehen Sie zur Ämterdopplung?
Portrait von Hanna Naber
Antwort 17.03.2023 von Hanna Naber SPD

Formal muss die Präsidentin des Niedersächsischen Landtags auch Abgeordnete desselben sein. Dies ergibt sich aus Artikel 18 der Niedersächsischen Verfassung in Verbindung mit §5 der Geschäftsordnung des Niedersächsischen Landtags. Der*die Präsident*in kommt aus der Mitte des Hauses. Insofern ist diese Doppelrolle verfassungsrechtlich geboten und meiner Ansicht nach auch sinnvoll.

Portrait von Jan Schröder
Antwort 17.02.2023 von Jan Schröder SPD

zunächst möchte ich festhalten, dass die Ausweitung der Landtagsvizepräsidentinnen und Landtagsvizepräsidenten auf 5 Personen keine „Aktion der neuen Landesregierung“ war, sondern ein politischer Beschluss aller demokratischer Parteien im Niedersächsischen Landtag. Auch ist es nicht richtig, dass die Landtagsverwaltung entsprechende Auskünfte verweigert hat. Dies bitte ich zur Kenntnis zu nehmen.

Portrait von Markus Söder
Antwort ausstehend von Markus Söder CSU
Portrait von Sabine Bätzing-Lichtenthäler
Antwort 17.01.2024 von Sabine Bätzing-Lichtenthäler SPD

Zum Punkt, wie der Bedarf für Änderungen gesehen wird, ist es nach unserer Ansicht insoweit zunächst geboten, einschlägige Initiativen des Bundes und der Länder zunächst zu sichten und insbesondere auf ihre Übertragbarkeit auf den rheinland-pfälzischen Landtag zu prüfen.

Portrait von Christian Baldauf
Antwort 20.02.2023 von Christian Baldauf CDU

die Abgeordneten des rheinland-pfälzischen Landtages sind bereits gegenwärtig dazu verpflichtet veröffentlichungspflichtige Angaben offen zu legen. Dies tun die Abgeordneten auch – mich eingeschlossen