Vor einiger Zeit verfasste ich einen Vorschlag für ein erweitertes Antragsrecht, mit dem Ziel, dass auf diesen neuen Wegen der Vorhalt eines vermeintlich politisch motivierten Verbotsantrages eingegrenzt würde. Details zu diesem Vorschlag können Sie sowohl auf meiner Homepage als auch öffentlichen Medien entnehmen.
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Ob die AfD insgesamt und auf Bundesebene bereits jetzt verboten werden könnte, halte ich für möglich, soweit ich dies von Schleswig-Holstein aus beurteilen kann.
Wir stärken die direkte Demokratie und die freie Listenwahl und wirken so den Auswirkungen der Strukturen des Parteienstaates entgegen.
Im September des letzten Jahres habe ich, in meiner Funktion als Bundesminister für Arbeit und Soziales, die Mindestlohnkommission in einem Schreiben darüber informiert, dass diese bei ihrer Entscheidung auch den Referenzwert von 60 Prozent des Bruttomedianlohns zu berücksichtigen hat. Hierbei handelt es sich um einen international anerkannten Referenzwert zur Bewertung der Angemessenheit gesetzlicher Mindestlöhne. Dieser Wert zugrunde gelegt, ergäbe sich für das Jahr 2026 eine Mindestlohnhöhe zwischen 14 und 15 Euro.