Frage von David S. • 18.07.2023

Antwort von Sven Lehmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN • 11.10.2023
Es ist ein wichtiger Schritt, dass im Zuge der jährlichen Regelsatzanpassung die Regelsätze im Bürgergeld zum 01. Januar 2024 deutlich steigen werden
Es ist ein wichtiger Schritt, dass im Zuge der jährlichen Regelsatzanpassung die Regelsätze im Bürgergeld zum 01. Januar 2024 deutlich steigen werden
§ 20 Abs. 6 Satz 5 EStG bleibt geltendes Recht..
Ich sehe keinen Grund, warum wir uns in NRW für einen "Sonderweg" entscheiden sollten
Um die Umsetzung für die Elektrizitätsversorgungsunternehmen zu erleichtern, kann die dadurch entstehende zusätzliche Entlastung auch verzögert, jedoch nicht später als 31.12.2023, den Letztverbraucherinnen und Letztverbrauchern auf ihren Rechnungen gutschreiben werden.