Die eindeutige Antwort lautet JA, da diese Kürzung keinerlei Konsequenzen für die Stabilität der (gesetzlich vorgeschrieben) Rentenerhöhungen, Rentenauszahlungen oder Rentenbeiträge hat und da dieser Schritt lediglich eine (gesetzlich vorgeschriebene!) Kürzung der Rücklage der Rentenversicherung als Grundlage hat.
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