Der Entwurf der Verordnung, die sich auf einen möglichen Wahltermin am 23. Februar 2025 stützt, wurde bereits veröffentlicht.
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Die russische Sprache wurde nicht verboten, sondern als zweite Amtssprache abgeschafft. Das führte dazu, dass in der Armee nur noch ukrainisch gesprochen werden durfte. Daraufhin haben viele Russen die Armee verlassen und zwar mit Waffen.
Die Bundeswahlleiterin und ihre Kolleginnen und Kollegen aus den Ländern arbeiten derzeit unter Hochdruck daran, dass die Bundestagswahlen korrekt ablaufen können. Es besteht nach meiner Kenntnis derzeit kein Mangel an Papier.
Leider ist es uns nicht gelungen, die im Koalitionsvertrag vereinbarte Erhöhung der staatlichen Pauschale für gesetzlich versicherte Bezieherinnen und Bezieher von Bürgergeld durchzusetzen. Der damalige Bundesfinanzminister Lindner hat dies abgelehnt, auch vom Bundeskanzler Scholz kam hierzu keine Unterstützung.